Allgemeine Geschäftsbedingungen von Timon Gräf, Lange Koppel 98, 22926 Ahrensburg (nachfolgend „Timon Gräf“)
– Allgemeine Bestimmungen
Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Timon Gräf und dem Kunden geschlossen werden.
Timon Gräf bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Timon Gräf und dem Kunden.
Timon Gräf schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
Timon Gräf ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Timon Gräf bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Timon Gräf ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt Timon Gräf – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Sofern der Kunde Timon Gräf Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Timon Gräf von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Timon Gräf ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Timon Gräf wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese Timon Gräf rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann Timon Gräf nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Timon Gräf zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Timon Gräf gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann Timon Gräf dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
– Onlineauftritte und Technik
Webseiten- und Shoperstellung (agil)
Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.
Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Timon Gräf und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Timon Gräf und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Timon Gräf zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos, Schriften u. Ä. sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Timon Gräf dar. Timon Gräf wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Timon Gräf und dem Kunden zustande.
Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist Timon Gräf nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Timon Gräf den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.
Voraussetzung für die Tätigkeit von Timon Gräf ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen Timon Gräf rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Timon Gräf gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind von Timon Gräf nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Timon Gräf ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Timon Gräf dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder Timon Gräf zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Timon Gräf in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Timon Gräf haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
Webseiten- und Shoperstellung (Lasten- und Pflichtenheft)
Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer.
Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Timon Gräf und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
Maßgeblich für den Umfang der von Timon Gräf zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. Timon Gräf wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte Timon Gräf erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen, wird Timon Gräf den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen von Timon Gräf hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber Timon Gräf verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.
Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt Timon Gräf ein Pflichtenheft, das insbesondere die fachlich-technische und/oder gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt Timon Gräf dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das von Timon Gräf erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. Timon Gräf verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag von Timon Gräf endgültig nicht einverstanden, kann er oder Timon Gräf das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen von Timon Gräf sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen.
Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichung von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen einer ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen den Parteien. Timon Gräf erbringt keine über die im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt Timon Gräf grundsätzlich keine Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert Timon Gräf die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben.
Timon Gräf stellt dem Kunden neben dem Pflichtenheft einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verfügung. Die Inhalte und Vorgaben dieses Zeit- und Arbeitsplans werden Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht. Timon Gräf verpflichtet sich, dem Kunden die fertige Webseite oder Teile hiervon bis zum im Zeit- und Arbeitsplan genannten Enddatum auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben und/oder per E-Mail zuzusenden und/oder auf einen vom Kunden vorgegebenen Server hochzuladen. Die Einzelheiten der Übergabe bzw. des Uploads der fertigen Webseiten sind im Übrigen Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.
Voraussetzung für die Tätigkeit von Timon Gräf ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken) und/oder Systemumgebungen Timon Gräf rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Timon Gräf gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Timon Gräf den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber der Timon Gräf schriftlich oder in Textform anzeigen Timon Gräf wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf Timon Gräf vorübergehende Workarounds bereitstellen.
Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind von Timon Gräf nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Timon Gräf ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Timon Gräf dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder Timon Gräf zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Timon Gräf in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Timon Gräf haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops
Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Timon Gräf dem Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend „Wartungsverträge“). Timon Gräf kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder Timon Gräf zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Timon Gräf in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitergehende Leistungen, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von Timon Gräf kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder Timon Gräf gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
Timon Gräf haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von Timon Gräf liegen; die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Timon Gräf schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.
- Sonstige Bestimmungen
Preise und Vergütung
Die Vergütung für die Leistungen von Timon Gräf ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.
Abnahme
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann Timon Gräf verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn Timon Gräf den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die Timon Gräf dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
Mängelgewährleistung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Timon Gräf. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch Timon Gräf resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Bedingungen räumt Timon Gräf dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags– an den beauftragten Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Timon Gräf ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Timon Gräf dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
Ferner ist Timon Gräf berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von Timon Gräf erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
Vertraulichkeit
Timon Gräf wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Timon Gräf verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
Haftung/Freistellung
Timon Gräf haftet, aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt Timon Gräf fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag Timon Gräf nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von Timon Gräf ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von Timon Gräf für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
Der Kunde stellt Timon Gräf von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Timon Gräf aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
Schlussbestimmungen
Die zwischen Timon Gräf und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von Timon Gräf als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
Timon Gräf ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Timon Gräf ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
Stand: August 2022